Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe zurückgewiesen oder durch den die Bewilligung von Amts wegen oder auf Antrag der Beratungsperson wieder aufgehoben wird, ist nur die Erinnerung statthaft.
BerHG › Inhalt: Inhalt › § 7
Periodikum: BGBl I Zitatstelle: 1980, 689 Ausfertigung: 1980-06-18 Stand: Zuletzt geändert durch Art. 140 V v. 31.8.2015 I 1474
Als Referenz auf das BerHG in einer wissenschaftlichen Arbeit
§ 7 BerHG § 7 Abs. 1 BerHG oder § 7 Abs. I BerHG