Ist der Antrag auf Beratungshilfe vor dem 1. Januar 2014 gestellt worden oder ist die Beratungshilfe vor dem 1. Januar 2014 gewährt worden, ist dieses Gesetz in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung anzuwenden.
BerHG › Inhalt: Inhalt › § 13
Periodikum: BGBl I Zitatstelle: 1980, 689 Ausfertigung: 1980-06-18 Stand: Zuletzt geändert durch Art. 140 V v. 31.8.2015 I 1474
Als Referenz auf das BerHG in einer wissenschaftlichen Arbeit
§ 13 BerHG § 13 Abs. 1 BerHG oder § 13 Abs. I BerHG